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Barrierefreies Netz: Neue Pflicht und Chance
Wir kennen sie alle: Bodenrillen an Bahnsteigen und Bushaltestellen, die blinden Men-schen den Weg weisen. Aber was, wenn man mit schlechten Augen online eine Fahrkarte buchen oder andere Einkäufe erledigen möchte? Dann braucht man eine gute Vorlesesoftware, sehr viel Geduld – und scheitert trotzdem häufig.
Abhilfe soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schaffen. Es gilt ab Mitte 2025 und verpflichtet viele Unternehmen, Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen die digitale Teilhabe zu erleichtern. Winzige Überschriften, nicht betextete Bilder, komplizierte Onlineshops oder Jobportale: wer auf eingeschränkte User*innen keine Rücksicht nimmt, riskiert Bußgelder und Klagen.
Für manches Unternehmen mag das hart klingen, besonders angesichts gleichzeitig um sich greifender ESG-Pflichten. Doch wie ein gut gemachter ESG-Report kann das BFSG zur Chance werden – zumindest mit dem richtigen Kommunikationspartner an der Seite. Und: Die rund 10 Millionen digital eingeschränkten Menschen in Deutschland sind auch 10 Millionen potenzielle neue Kund*innen …
Digitale Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal, mit dem man neue Kunden gewinnen und bestehende an sich binden kann. Der Aufwand ist dabei umso geringer, je früher man das Thema bei jedem neuen Projekt mitdenkt.
Romy Cutillo, Director Life Sciences
Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung?
Sprechen Sie mit uns vor dem Inkrafttreten am 28. Juni 2025.
BFSG gilt – aber für wen und warum?
Barrierefreie Website? So geht’s!
Gilt auch für PDFs! Ein Beispiel aus der Praxis