
STERN

Gilt auch für PDFs! Ein Beispiel aus der Praxis
Barrierefreie Dokumente? Ja bitte!
Das BFSG gilt nicht nur für Websites und Apps. Auch an Verbraucher*innen gerichtete PDFs wie Broschüren, Magazine oder Formulare müssen barrierefrei sein – mit Alternativtexten, klarer Struktur und genügend Kontrast. Tools wie Kontrastrechner, KI-gestützte Bildbeschreibungen oder Lesbarkeitschecks helfen – die richtige Umsetzung braucht aber Erfahrung.
Ein Beispiel aus der Praxis
Für unseren Kunden BASF setzen wir das gedruckte interne Mitarbeitermagazin gleichzeitig als barrierefreies PDF um – von der ersten Gestaltung bis zur technischen Prüfung. Der Abbau der Hürden war freiwillig. Solche Projekte zeigen, dass Barrierefreiheit sich professionell und markenkonform umsetzen lässt – auch im Printdesign.
Ein Aufwand, der sich lohnt
Digitale Barrierefreiheit erweitert die Zielgruppe, stärkt das Unternehmensimage und verbessert ganz nebenbei die Auffindbarkeit für Suchmaschinen. Gleichzeitig sinkt der Supportaufwand, weil sich Inhalte einfacher bedienen lassen. Kurzum: Wer Barrieren abbaut, schafft Mehrwert – für andere und sich selbst.