
STERN

Steuerfallen im Influencer-Marketing: Was Unternehmen wissen müssen
Influencer-Marketing ist kreativ, emotional und oft sehr spontan. Doch immer wieder geraten Influencer ins Visier der Finanzämter, vor allem dann, wenn Kooperationen nicht korrekt deklariert, abgerechnet und versteuert wurden. Was viele übersehen: Nicht nur Creator, sondern auch die Unternehmen stehen in der Verantwortung und begeben sich häufig in unsicheres Terrain. Doch Influencer Marketing ist kein rechtlicher Graubereich, wenn man die Spielregeln kennt.
Sobald Sachleistungen wie hochwertige Produkte, Hotelübernachtungen, Einladungen zu Events oder klassische Honorare ins Spiel kommen, greifen klare steuerliche Vorschriften. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine bezahlte Story, ein Geschenkpaket oder eine langfristige Markenkooperation handelt. Alles, was einen geldwerten Vorteil darstellt, muss steuerlich sauber abgewickelt werden.
Die Realität zeigt: Viele Fehler passieren nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit. Doch selbst kleine Versäumnisse können zu Abmahnungen, Nachzahlungen oder Imageverlust führen. Gerade bei Produktgiftings oder langfristigen Ambassadorprogrammen braucht es daher einen klaren Prozess im Hintergrund.
Als Agentur behalten wir für unsere Kunden gesetzliche Anforderungen, Vertragsdetails und steuerliche Fallstricke im Blick. Wir sorgen dafür, dass Kampagnen nicht nur kreativ und wirkungsvoll, sondern auch formal korrekt und transparent ablaufen. Wir strukturieren die Leistungen und Gegenleistungen, bereiten alle Inhalte und Absprachen sauber auf, dokumentieren Produktversendungen und stellen sicher, dass alle Schritte nachvollziehbar bleiben – vom ersten Angebot bis zur finalen Abrechnung.
So bleibt Influencer-Marketing ein Gewinn – ohne Risiko.